Störungen des Spracherwerbs
Als Störungen werden Phänomene bezeichnet, die medizinisch-logopädisch diagnostizierbar sind und in der Regel eine logopädische Therapie erfordern. Für logopädische Therapien ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Therapeutisches Handeln ist nicht Bestandteil der pädagogischen Arbeit in Tageseinrichtungen; dies obliegt den Fachkräften in logopädischen Praxen. Pädagogische Fachkräfte unterstützen die Sprachentwicklung betroffener Kinder im Rahmen der alltagsintegrierten Sprachbildung; hierfür ist ein fachlicher Austausch mit der behandelnden logopädischen Praxis zweckmäßig.
Zu den medizinisch-logopädisch relevanten Störungen zählen:
- und
- Spezifische (sSES)
- wie Lispeln und
- (MFS)
Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung
Von medizinisch-logopädisch diagnostizierbaren Störungen sind Auffälligkeiten beim Spracherwerb zu unterscheiden. Auffälligkeiten beschreiben ungewöhnliche Verläufe ohne pathologischen Krankheitswert. In der pädagogischen Praxis wird beobachtet, ob ein sprachlicher Verlauf im üblichen Rahmen liegt oder ob sich eine behandlungsbedürftige Störung abzeichnet. Bei Unsicherheiten empfehlen pädagogische Fachkräfte den Sorgeberechtigten eine ärztliche oder logopädische Abklärung zur Diagnostik.
Zu den sprachlichen Auffälligkeiten ohne Störungswert gehören:
- „Sammler“ im Rahmen des
- (Spätsprecher)
- Entwicklungsstottern (Entwicklungsstottern lässt sich zum Zeitpunkt des Auftretens nicht von manifestem Stottern () unterscheiden. Von Entwicklungsstottern wird gesprochen, wenn sich die Symptomatik nach einiger Zeit selbstständig zurückbildet.)
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